Im Gefahrfall müssen Menschen schnell aus einem Gebäude gelangen können. Daher gibt es strenge Vorschriften, wie Flucht- und Paniktüren ausgestattet sein müssen. Am wichtigsten ist dabei, Panik zu vermeiden, daher müssen die Verschlüsse von Flucht- und Paniktüren schnell zu betätigen sein. Eine geprüfte FeBa Flucht- und Paniktür gibt Ihnen als Betreiber Entscheidungssicherheit.
FeBa bietet gemäß DIN EN 179 und DIN EN 1125 geprüfte Flucht- und Paniktüren wahlweise aus Kunststoff oder Aluminium an. Diese werden in höchster Qualität gemäß den Sicherheitsanforderungen der Landesbauordnungen gefertigt. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein attraktives Angebot.
Wichtig: Flucht- und Rettungstüren dürfen per Gesetz niemals außer Funktion gesetzt werden. Werden eigenmächtig Verriegelungen angebracht, wird dies im Fall eines Schadens von den zuständigen Behörden untersucht und juristisch verfolgt.
Die Anforderungen an Fluchttürsystem sind in zwei europäischen Normen geregelt: die DIN EN 179 für Notausgangsverschlüsse sowie die DIN EN 1125 für Panikverschlüsse. Abhängig von der Gebäudenutzung trifft eine der beiden Normen zu.
In der DIN EN 179 sind die Anforderungen und Prüfverfahren für Notausgangsverschlüsse geregelt. Sie findet Anwendung für Gebäude und Gebäudeteile ohne öffentlichen Publikumsverkehr bzw. mit ausschließlicher Nutzung durch autorisierte Personen sowie Privatwohnungen. Sie setzt voraus, dass die Funktion der Fluchttüren bekannt ist.
Empfehlung: Kann eine öffentliche Nutzung des zu sichernden Gebäudeteils generell ausgeschlossen werden, kommt für die Ausstattung von Fluchttüren die DIN EN 179 zur Anwendung.
In der DIN EN 1125 sind die Anforderungen und Prüfverfahren für Panikverschlüsse geregelt. Sie findet Anwendung für Gebäude und Gebäudeteile mit öffentlichem Publikumsverkehr. Sie geht davon aus, dass die Funktion der Fluchttüren den Besuchern nicht bekannt ist und daher jedermann in der Lage sein muss, diese zu öffnen.
Empfehlung: Wird ein zu sichernder Bereich für öffentlichen Publikumsverkehr genutzt, kommt für die Ausstattung von Fluchttüren die DIN EN 1125 zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn zu Planungsbeginn noch nicht bekannt ist, wie das Gebäude später genutzt wird.
Die mit der Planung der Flucht- und Rettungswege beauftragten Fachleute müssen vor Planungsbeginn aufgrund der zukünftigen Gebäudenutzung und des zu erwartenden Publikums eine Risikoanalyse durchführen.
Bereits vor der Planungsphase empfiehlt es sich zu klären, welche Ausstattung durch die Landesbauordnung gefordert wird, was bei der Planung oder Ausschreibung berücksichtigt werden muss, welche Nachweise die Hersteller erbringen müssen und wie diese Türen funktionieren müssen.
FeBa bietet Ihnen für die Normen DIN EN 179 und 1125 geprüfte, zertifizierte Lösungen in den Werkstoffen Kunststoff und Aluminium. Die geprüften Flucht- und Paniktüren von FeBa gewährleisten Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Komfort mit dem Prädikat „Made in Germany“.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Flucht- und Paniktüren.
Quelle der auf dieser Seite gezeigten Texte und Bilder: FeBa Fensterbau GmbH GmbH